Nervenaustrittskanaleinengungen (Neuroforamenstenose)

Bei dieser anatomischen Situation, Pathologie oder „Erkrankung“ kommt es durch primär eng angelegte, also genetisch bedingte Umstände durch „Abnutzung“ der Bandscheiben (Osteochondrose), Vergrößerung der Wirbelgelenke (Arthrose), Verschiebung der Wirbelkörper gegeneinander (Wirbelgleiten) zu einer Bedrängung eines Spinalnerven beim Austritt aus dem Wirbelkanal. Dieses kann akute „Wurzelreizungen“ (Radikulopathie) durch Schwellungszustände im Rahmen einer entzündlichen Reaktion, lokale Durchblutungsstörungen oder mechanische Quetschungen am Nerven mit entsprechender akuter oder chronischer Reaktion zur Folge haben. Milde Formen klingen häufig recht schnell nach medikamentöser oder physikalischer Therapie ab. Diese können auch schon bei sehr jungen Patienten aber natürlich auch im hohen Lebensalter auftreten. Die Symptomlage entspricht der einer Nervenwurzelreizung (s. o.) Die Beschwerden sind meist belastungsabhängig, meist klar einseitig und klingen in Ruhe häufig vollständig ab, kehren aber nach axialer Belastung typischerweise sofort wieder auf. Das subjektive Empfinden ist durch die Kombination mit anderen degenerativen Veränderungen häufig sehr variabel, da auch Arthrose, Muskeldystrophie und Osteochondrosen mit im Beschwerdebild Auswirkungen zeigen. Selbst begleitende Bandscheibenvorwölbungen oder -vorfälle verschlimmern die anatomische Enge zusätzlich.

Treten neurologische Störungen auf, also funktionelle Ausfälle, die einem bestimmten Spinalnerven (Nervenwurzel) zuzuordnen sind, z. B. Missempfindungen oder Schwäche, chronifizieren die Schmerzen und ergibt sich in der bildgebenden Diagnostik ein entsprechender Befund, ist meist ein operativer Eingriff im Rahmen eines mikrochirurgischen Vorgehens sinnvoll, vorausgesetzt der Leidensdruck des Betroffenen ist entsprechend hoch. Prinzipiell gilt auch für die Nervenaustrittskanaleinengung oder in der Fachsprache „Neuroforamenstenose“, eine Operation ist dann sinnvoll, wenn der Betroffene die Symptome nicht mehr aushalten kann oder sich funktionelle Störungen objektivieren lassen. Im Vorfeld sind natürlich alle konservativen Therapieoptionen auszureizen, hierzu kann ggf. auch eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme zählen.



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